Ist unsere Weihnachtsfeier 2021 überhaupt durchführbar? Wie gestalten wir unsere betriebliche Weihnachtsfeier sicher und mit tollen Überraschungen für unsere Mitarbeiter? Eine betriebliche Weihnachtsfeier mit Abstandsregeln ist nicht in allen Betrieben möglich. Mehr als nur eine Alternative zur analogen Weihnachtsfeier, bietet sich hier die sogenannte digitale Weihnachtsfeier oder Online Weihnachtsfeier an.
Und spätestens seit letztem Jahr liegt die coronakonforme Weihnachtsfeier voll im Trend! Ganz bequem von zu Hause aus, mit der ganzen Familie, sitzen Sie so vor dem PC, Laptop oder Fernseher gemütlich in der ersten Reihe, wenn die Online Zaubershow beginnt.
Die Feuerzangenbowle zum Download gibt es leider noch nicht, dafür aber jede Menge guter Möglichkeiten, die diesjährigen betriebliche Weihnachtsfeier doch noch zu einem Teamevent zu machen.
Hier finden Sie ein paar Tipps dazu:
lassen Sie sich & ihre Familien in unserer Online Zaubershow verzaubern.
Bei der Organisation einer virtuellen Weihnachtsfeier, sollten Sie zunächst ein Rahmenprogramm festlegen. Als Rahmenprogramm bietet sich unsere virtuelle Online Zaubershow an. Mit diesem außergewöhnlichen Online Angebot, wecken wir Begeisterung, Spaß & Verblüffung unter Ihren Gästen! Denn diese Online Show regt zum Lachen und Staunen an.
Dafür können Sie uns als Dienstleister engagieren, da wir bereits Erfahrung auf dem Gebiet der Gestaltung einer virtuellen Weihnachtsfeier haben. Das erleichtert ihnen die Organisation enorm.
Wir bieten Ihnen an:
Das ist bei unserer digitalen Onlineshow dabei:
Zeit: zwischen 30 und 60 Minuten
Teilnehmer Anzahl: 10 – 3000 Personen
Nehmen Sie heute noch unverbindlich Kontakt mit uns auf:
Die Weihnachtsfeier 2021 ist steuerlich absetzbar, wenn ihre Kosten 110 Euro pro Teilnehmer nicht übersteigen und alle Mitarbeiter eingeladen sind. Außerdem darf die Weihnachtsfeier höchstens die zweite Betriebsfeier sein, die der Arbeitgeber ausrichtet. Ist dieser zu freigiebig, fordert das Finanzamt Lohnsteuer. Wichtig ist außerdem ein geselliger Charakter. Betriebsprüfer fragen daher nach dem Rahmenprogramm. Dazu gehört zum Beispiel der DJ oder die Online Zaubershow, eine Ansprache der Geschäftsführung, gemeinsames Kochen und Essen, sowie der Austausch der Mitarbeiter untereinander. Erfüllt die betriebliche Weihnachtsfeier diese Punkte, dann sind die Kosten Betriebsausgaben. Sie sind also steuerlich absetzbar und die Rechnungen von Catering, Cocktailbar und Zaubershow zur Weihnachtsfeier berechtigen zum Vorsteuerabzug.